Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

Für den Geschäftsverkehr mit der Top-Hardware KLG (im Folgenden «Top-Hardware KLG» genannt) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB’s» genannt). Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Top-Hardware KLG verbindlich. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden

Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Top-Hardware KLG aufzutreten und/oder irgendwelche Geschäfte und/oder Verträge für Top-Hardware KLG abzuschliessen.

3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen

3.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Top-Hardware KLG elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend Top-Hardware-KLG (info@top-hardware.ch) mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

3.2. Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist Top-Hardware KLG von der Lieferverpflichtung entbunden.

3.3. Die von Top-Hardware KLG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.

3.4. Sollte sich eine Lieferung über einen von Top-Hardware KLG ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen, Top-Hardware KLG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Top-Hardware KLG haftet für diesen Fall nicht gegenüber dem Kunden, insbesondere nicht für Folgeschäden jeglicher Art. Ausser dies sei ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.5. Bei Lieferung aller Art und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.

3.6. Sichtbare Mengendifferenzen, Beschädigungen und schlechte Verpackung müssen umgehend bei Warenerhalt dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mengendifferenzen müssen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt, Verspätung und Verlust müssen umgehend schriftlich Top-Hardware KLG angezeigt werden.

3.7. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Top-Hardware KLG zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

3.8. Top-Hardware KLG wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.

4. Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Top-Hardware KLG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Top-Hardware KLG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 35 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

5. Angebote und Preise

5.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

5.2. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

5.3. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Top-Hardware KLG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager Top-Hardware KLG. Die Versandkonditionen sind in den «Transportkonditionen» definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet. Die Mehrwertsteuern gehen zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.

5.4. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Top-Hardware KLG berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Top-Hardware KLG, nachdem der Kunde bei Top-Hardware KLG Produkte bestellt hat, berechtigt dies Top-Hardware KLG, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von Top-Hardware KLG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Top-Hardware KLG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

7. Zahlungskonditionen

7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Top-Hardware KLG 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Top-Hardware KLG kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers. Top-Hardware KLG behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von Top-Hardware KLG zu machen.

7.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Top-Hardware KLG über den Betrag verfügen kann.

7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Top-Hardware KLG ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

7.4. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Top-Hardware KLG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Top-Hardware KLG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

7.5. Alle Forderungen von Top-Hardware KLG, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Top-Hardware KLG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Top-Hardware KLG an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Top-Hardware KLG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

7.6. Auf Verlangen von Top-Hardware KLG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Top-Hardware KLG gelieferten Produkte zahlungshalber an Top-Hardware KLG ab (Art. 164 ff. OR).

7.7. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Top-Hardware KLG behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von Top-Hardware KLG gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Top-Hardware KLG, bis Top-Hardware KLG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Top-Hardware KLG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Top-Hardware KLG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte).

8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Top-Hardware KLG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

9. Rücksendung von Produkten

9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Top-Hardware KLG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Ungeöffnete, originalverpackte und nicht beschriftete/beklebte Waren werden innerhalb einer Frist von 30 Tagen gegen Gutschrift zum aktuellen Tagespreis zurückgenommen, sofern sich das Produkt noch im Verkauf befindet (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung). Die Rücksendung von mangelhaften Produkten hat möglichst originalverpackt und mit komplettem Lieferumfang sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer RMA-Nummer (Online Rückgabeformular) zu erfolgen.

9.2. Produkte, die Top-Hardware KLG auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software- und Hygieneartikel, Sales Out Produkte sowie Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.

9.3. Test- und Demoartikel werden nur gemäss den auf der Auftragsbestätigung festgesetzten Bedingungen zurückgenommen.

9.4. Die Ausübung des freiwilligen 30-tägigen Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen (maximal Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung, davon ausgenommen sind jegliche Dienstleistungen und Transportkosten).

9.5. Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. Top-Hardware KLG kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

9.6. Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt Top-Hardware KLG, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit Online ausgefülltem Reparaturformular (Online Rückgabeformular) an Top-Hardware KLG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.

9.7. Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an Top-Hardware KLG geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei Top-Hardware KLG über. Top-Hardware KLG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

9.8. Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung von Top-Hardware KLG für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.

10. Kreditlimite/Informationspflicht

10.1. Top-Hardware KLG legt, basierend auf Umsatz, Zahlungsverhalten und Bonitätsprüfung des Kunden dessen Kreditlimite fest.

10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Top-Hardware KLG vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Top-Hardware KLG bekannt zu geben.

11. Gewährleistung/Garantie

11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Top-Hardware KLG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt, bei Neu und originalverpackte Ware.

11.2. Der Kunde hat die Ware unmittelbar und bestmöglich nach Ablieferung zu prüfen. Offene Mängel sind umgehend (innerhalb 1 Werktages) zu rügen. Versteckte Mängel sind umgehend (spätestens innerhalb von 5 Werktagen) nach deren Entdeckung zu rügen.

11.3. Mängel sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der nachfolgend aufgeführten Gewährleistung-/Garantieleistungen zur Folge.

11.4. Die Gewährleistung/Garantie von Top-Hardware KLG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungs-/Garantieansprüche gegenüber Top-Hardware KLG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Top-Hardware KLG besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungs-/Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

11.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen die Gewährleistung/Garantie in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz verbleiben.

11.6. Sollte ein Hersteller/Lieferant keine eigenen Bestimmungen zur Gewährleistung-/Garantie haben, so ist im Gewährleistungs-/Garantiefall Top-Hardware KLG nach ihrer Wahl berechtigt:

  • gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
  • den Kaufpreis zurückzuerstatten
  • oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Entscheidet sich Top-Hardware KLG den Kaufpreis zurückzuerstatten, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).

11.7. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Top-Hardware KLG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung/Garantie insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Top-Hardware KLG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.8. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.

11.9. Die Gewährleistungs-/Garantiedauer wird auf der Rechnung ausgewiesen und durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

11.10. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

11.11. Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen Top-Hardware KLG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

11.12. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Top-Hardware KLG bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

11.13. Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

11.14. Falls im Produktbeschrieb nicht anders erwähnt geben wir 30 Tage Funktionsgarantie auf sämtliche Artikel aus dem Shop. Es handelt sich um Bring-In-Garantie, das heisst der Käufer muss das Gerät im Garantiefall zu uns vorbeibringen oder zusenden und trägt die Kosten dafür. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum und betrifft nur die Hardware. Im Garantiefall wird das Gerät repariert oder durch ein gleiches oder nach Absprache durch ein gleichwertiges ersetzt. Ist kein gleiches oder gleichwertiges Gerät verfügbar, wird eine Gutschrift ausgestellt mit welcher der Kunde andere Ware beziehen kann. Die Gutschrift umfasst nur den Produktpreis. Versandkosten werden nicht berücksichtigt. Es wird kein Geld zurückerstattet. Wird ein Gerät zur Reparatur oder zum Austausch retourniert müssen wir in jedem Fall eine Löschung der Festplatte und eine Neuinstallation vornehmen. D.h. es sind vorher durch den Kunden die Daten zu sichern da diese auf einem retournierten Gerät unwiderruflich gelöscht werden. Bei unsachgemässen Reparaturversuchen durch den Kunden oder Dritte, erlischt die Garantie. Bei Geräten mit laufender Herstellergarantie ist der Kunde verpflichtet die Garantiefälle direkt mit dem Hersteller abzuwickeln. Die entsprechenden Kontaktdaten dazu stellen wir zur Verfügung.

11.15. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile wie z.B. Toner, Druckerpatronen, Akkus, Beamer-Lampen etc. Sie erhalten eine Funktionsgarantie ausschliesslich auf Hardware. Auf Software oder Installationen können wir keine Garantie gewähren. Das heisst z.B., dass Virenbefälle, Inkompatibilität, wenn Sie selber Dateien löschen oder beschädigen oder wenn Sie etwas nicht installieren können, keine Garantiefälle sind. Bei Geräten mit bestehender Herstellergarantie gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.

12. Versicherung/weitere Dienstleistungen Dritter

12.1. Top-Hardware KLG kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1 lit. a AVO Versicherungen für auf dem im Online-Shop von Top-Hardware KLG angebotene Waren an Kunden vermitteln («Versicherung»). Bei Abschluss einer Versicherung gelten die Vereinbarungen der zugestellten Police und die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

12.2. Wird über den Online-Shop von Top-Hardware KLG eine Dienstleistung (Montage, Etagenlieferung etc.) gebucht, welche von einem Drittanbieter durchgeführt wird, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Top-Hardware KLG lehnt jede Haftung ab.

13. Haftung

13.1. Top-Hardware KLG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Top-Hardware KLG oder den von Top-Hardware KLG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

13.2. Jede weitergehende Haftung von Top-Hardware KLG, deren Hilfspersonen und der von Top-Hardware KLG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte und/oder Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte.

13.3. Top-Hardware KLG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

14. Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde Top-Hardware KLG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Top-Hardware KLG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Top-Hardware KLG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

15. Wiederausfuhr/Anti-Korruption

15.1. Die von Alltron vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

15.2. Top-Hardware KLG hält sich an die Anti-Korruptions-Gesetzgebung und hat geeignete interne Massnahmen aufgestellt, welche deren Einhaltung sicherstellen. Der Kunde verpflichtet sich, sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten und alles zu tun, um gesetzwidriges Verhalten beim Kauf und Wiederverkauf der Produkte von Top-Hardware KLG zu vermeiden.

16. Software

16.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von Top-Hardware KLG gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

16.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

17. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die Top-Hardware KLG -Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Top-Hardware KLG zu verwenden.

18. Herstellerreporting, Datenschutz

18.1. Der Kunde anerkennt, dass Top-Hardware KLG im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

18.2. Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde Top-Hardware KLG sein Einverständnis, dass Top-Hardware KLG zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

18.3. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerkärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB’s. Mit der Akzeptanz der AGB’s stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

19. Gebrauch des Top-Hardware KLG Online-Shops

Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Top-Hardware KLG weitergeben und nur, wenn er die von Top-Hardware KLG festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

20. Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Top-Hardware KLG an Dritte übertragen werden.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

21.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Top-Hardware KLG mit Sitz in Gränichen AG.

22. Schlussbestimmungen

22.1. Top-Hardware KLG behält sich das Recht vor, die AGB’s jederzeit zu ändern.

22.2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB’s insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Freundliche Grüsse

Top-Hardware KLG